Stabilitäts und Wachstumspakt

(Photo: EU Commission)
Der Pakt wurde im Jahr 1997 geschlossen, um die Kriterien zu bekräftigen, welche die Stabilität der Volkswirtschaften derjenigen Länder erhalten sollen (Konvergenzkriterien), die der gemeinsamen Währung beigetreten sind (= dritte Stufe der EWU). Die Kriterien wurden erstmals im Maastricht-Vertrag beschlossen. Die Rechtsbasis im EG-Vertrag, Art. 104, wurden als zu vage empfunden, der Begriff "Haushaltsüberschreitungen" wurde daher z. B. durch eine genauere Regelung und durch eine spezielle Protokollerklärung neu gefasst. Die ursprüngliche Protokollerklärung wurde ergänzt durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt, der aus zwei Verordnungen des EU-Rates und einer feierlichen Verpflichtungserklärung. Der Stabilitätspakt wurde nach einem Beschluss auf dem Gipfel von 1997 in Amsterdam vom Europäischen Rat beschlossen. Der Pakt stellt die Forderung an die Mitgliedsstaaten, nahezu ausgeglichene oder positive Haushalte zu erreichen. Darüber hinaus wird die Anforderung gestellt, die Neuverschuldung geringer zu halten als drei Prozent des Bruttosozialprodukts. Eine Verschuldung wird notwendig, wenn die öffentlichen Ausgaben höher sind, als die Steuereinnahmen. Anmerkung Der Pakt wurde von by Kommmissionspräsident Romano Prodi als “dumm” bezeichnet. Die Regelung mache es den Staaten, die den Euro eingeführt haben (die Eurozone), schwierig, eine aktive Ausgabenpolitik zu betreiben, wenn sie sich in einer Rezession befinden. Links http://europa.eu.int/comm/econ......bout/activities/sgp/sgp_en.htm