Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, EWSA

Dieser beratende Ausschuss hatte bis zur Osterweiterung der EU 222 Vertreter der organisierten Interessen der Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Die Mitglieder werden von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen und vom Ministerrat nach Anhörung der Europäischen Kommission für vier Jahre ernannt.

Aufgabe: Der EWSA hat generell die Aufgabe, die Positionen der organisierten Interessen bei der Entscheidungsvorbereitung einzubringen.

Kompetenzen: Der EWSA muss in manchen Bereichen angehört werden (teilweise obligatorisch), er kann vom Europäischen Parlament angehört werden oder von sich aus Stellungnahmen abgeben. Er wird daher als Neben- oder Hilfsorgan der EU betrachtet.

Links

http://www.ces.eu.int/pages/intro_de.htm