Ziele: Die Umweltpolitik der EU zielt auf die Erhaltung und den Schutz der Umwelt sowie die Verbesserung der Umweltqualität und auf den Schutz der menschlichen Gesundheit ab. Angestrebt wird auch eine umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen.
Drittes Ziel ist schließlich die Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme (Artikel 174 - vormals Artikel 130r EG-Vertrag).
Die Ausarbeitung der Umweltpolitik unterliegt unterschiedlichen Entscheidungsverfahren je nach den politischen Bereichen. Beispiel: Der Ministerrat entscheidet einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen bei Vorschriften steuerlicher Art, bei Maßnahmen im Bereich der Raumordnung, der Bodennutzung (mit Ausnahme der Abfallbewirtschaftung und allgemeiner Maßnahmen) sowie bei Maßnahmen, welche die Wahl eines Mitgliedstaats zwischen verschiedenen Energiequellen erheblich berühren (Artikel 175 Absatz 2).
Mit dem Amsterdamer Vertrag ist die „nachhaltige Entwicklung“ als Ziel der Europäischen Union verankert worden. So soll der Umweltschutz in den anderen Gemeinschaftspolitiken, insbesondere der Binnenmarktpolitik, verstärkt berücksichtigt werden (Artikel 2 und 6 EG-Vertrag). Die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, strengere Schutznormen als die harmonisierten Normen anzuwenden (siehe Umwelt-Klausel), wurde erweitert. Diese strengeren Schutznormen müssen mit dem EG-Vertrag vereinbar sein und der Europäischen Kommission mitgeteilt werden.
Links
http://www.europa-digital.de/d......uch/polfeld/umwelt/index.shtml
http://europa.eu.int/comm/environment/index_de.htm
http://europa.eu.int/pol/env/index_de.htm
http://europa.eu.int/pol/env/index_de.htm