Der Europäische Konvent schlägt vor, als neue Bezeichnung für Richtlinien künftig den Begriff „Rahmengesetze" zu verwenden. Richtlinien sind allgemeine Anordnungen, deren konkrete Umsetzung den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen ist. Die jetzigen Verordnungen sollen künftig „EU-Gesetze" heißen.
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