Europäische Investitionsbank, EIB

Die Europäische Investitionsbank wurde durch den Vertrag von Rom errichtet und ist die Finanzierungsinstitution der EU. Durch die Förderung der wirtschaftlichen Integration und des sozialen Zusammenhalts soll sie zur ausgewogenen Entwicklung des Gebiets der Gemeinschaft beitragen.

Die EIB, deren Anteilseigner die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, wird vom Rat der Gouverneure geleitet, der sich aus den fünfzehn Finanzministern zusammensetzt. Sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und Finanzautonomie und übernimmt die langfristige Finanzierung von Projekten. Die Mittel für die Vergabe von Darlehen stammen im Wesentlichen aus Anleihen auf Kapitalmärkten; außerdem setzt sie eigene Mittel ein.

Außerhalb der Union unterstützt die EIB die Heranführungsstrategien für die mittel- und osteuropäischen Länder.

Links

http://www.europa-digital.de/d......gelbuch/abc/glossare.shtml#eib
http://www.bmwi.de/Navigation/......haftsfoerderung,did=21088.html
http://www.eib.org/