Europäische Sozialcharta

Die Europäische Sozialcharta wurde 1961 in Turin durch den Europarat verabschiedet und trat 1965 in Kraft.
Jeder der unterzeichnenden Staaten verpflichtet sich, verschiedene soziale Grundrechte zu akzeptieren, darunter das Recht auf Arbeit, das Recht zur Organisation und das Recht auf soziale Sicherheit.

Anmerkungen

- Die Charta ist nicht in Gesetzen verankert. Statt dessen übernimmt ein Expertengremium die Überwachung.
- Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Sozialprotokoll der EU, das Bestandteil des EG-Vertrags ist.

Links

Siehe auch Sozialchartas.

http://www.auswaertiges-amt.de......konventionen/sozialcharta_html
http://www.europa-digital.de/d....../polfeld/sozial/entwickl.shtml

Die Sozialcharta im Wortlaut: http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/035.htm