Sozialchartas

Zweck einer Sozialcharta ist es, alle Unterzeichnerstaaten zu verpflichten, ihren Bürgern ein Mindestniveau sozialer Rechte zu garantieren. Sozialprotokoll, Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer wurde als politische Willensbekundung 1989 durch die Regierungen aller Mitgliedsstaaten außer Großbritannien beschlossen. Es wurde im Maastricht-Vertrag, als verbindliches Gemeinschaftsrecht beschlossen. Jedoch erwirkte Großbritannien hier eine Ausnahmeregelung und trat den Regeln nicht bei. Die Regierung Blair revidierte diese Ausnahme und trat nach ihrer Amtsübernahme den Regeln doch noch bei. Die Charta, die Arbeitnehmerrechte in der EU festsetzt war für die sozialdemokratischen und Parteien, Gewerkschaften und Organisationen aus dem Umfeld der Arbeiterbewegung in Europa von hoher symbolischer Bedeutung, um einer Währungsunion zustimmen zu können. Darüber hinaus existiert eine weitere Sozialcharta - die originale Europäische Sozialcharta, die in Turin 1961 vom Europarat beschlossen wurde. Diese Charta besteht aus 38 Artikeln und definiert grundlegende Rechte wie z.B. ein Recht auf Arbeit, das Recht, Organisationen zu Grünen, das Tarifvertragsrecht und das Recht auf ein Mindestmaß sozialer Sicherheit. Links http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cha/c10107.htm