Die vom Europäischer Gerichtshof oder einem speziellen Verfassungsgericht ausgeübte Kontrolle der Subsidiarität.
Der Europäische Konvent schlägt vor, bei einer Verletzung des Subsidiaritätsprinzips den nationalen Parlamenten und dem Ausschuss der Regionen die Möglichkeit zur Klage vor dem Europäischer Gerichtshof in Luxemburg zu geben.
Links
http://europa.eu.int/futurum/d......ments/offtext/doc230902_de.pdf