Abtreibung, Schwangerschaftsabbruch

Staunchly Catholic populations in Ireland, Malta and Poland are opposed to abortion. Photo: Mariacki church in Gdansk, Poland (Photo: EUobserver.com)
Die EU hat keine Zuständigkeiten, Gesetze hinsichtlich Abtreibung/Schwangerschaftsabbruch zu verabschieden. Jedoch hat der Europäische Gerichtshof im Fall SPUC gegen Groban entschieden, dass Abtreibung eine Dienstleistung nach Artilel 50 des Vertrags zur Europäischen Union darstellen könnte. Als Folge davon hat Irland als Mitgliedsstaat mit strengen Abtreibungsgesetzen ein Zusatzprotokoll zum Vertrag von Maastricht verlangt, um zu verhindern, dass EU-Gesetze (acquis)über den irischen Gesetzen stehen. Im Dezember 2002 hat Malta während der Beitrittsverhandlungen eine ähnliche Regelung erhalten. Polen ist ein weiteres Land, in dem Abtreibungen verboten sind. Im Beitrittsvertrag Polens zur EU wurde deshalb eine Zusatzvereinbarung zu Abtreibung und Moral aufgenommen.

Anmerkungen

Im Juli 2002 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution, in der die Legalisierung der Abtreibung in den EU-Staaten und den Beitrittskandidaten gefordert wird.

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