Gegenwärtig gibt es nur zwei Ebenen von EU-Rechtsakten, nämlich die Verträge und das so genannte Sekundärrecht – Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen.
Im Dezember 2002 nahm das Europäische Parlament den Bourlanges-Bericht über die Hierarchie der EU-Rechtsakte an.
Die Zukunft
Der Europäischer Konvent erörterte die Einführung einer zusätzlichen höheren Ebene von Rechtsakten – so genannte "Organgesetze”, die im Rang zwischen Vertragsbestimmungen, EU-Gesetzen und Rahmengesetzen stehen sollten. Dieser Gedanke wurde jedoch nicht aufgegriffen.
Links
Siehe auch Delegierte Rechtsakte und Vereinfachung.