Teil der sogenannten Unterstützungsmaßnahmen.
Dazu können auch verbindliche Verordnungen gehören.
Anreizmassnahmen werden normalerweise in Bereichen genutzt, in denen die EU keine formale Zuständigkeit besitzt und nationale Rechtsvorschriften nicht harmonisiert werden sollen, zum Beispiel in den Bereichen Kultur und Beschäftigungspolitik.
Die Zukunft
Die EU-Verfassung verwendet die Begriffe Unterstützungs- Koordinierungs- und Ergänzungsmaßnahmen.