Informationsverfahren
- EU Commision (Photo: www1.american.edu/dlublin/travel/brussels1.html)
Die Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet, die
Europäische Kommission über nationale Gesetzesvorhaben zu informieren, die in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen könnten.
Oft müssen die Staaten auf die Zustimmung der Kommission warten, ehe sie das Gesetz verabschieden können.