Informationsverfahren

EU Commision (Photo: www1.american.edu/dlublin/travel/brussels1.html)
Die Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet, die Europäische Kommission über nationale Gesetzesvorhaben zu informieren, die in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen könnten. Oft müssen die Staaten auf die Zustimmung der Kommission warten, ehe sie das Gesetz verabschieden können.