Interventionspreise

(Photo: European Commission)
Agrarpreise werden in der EU wie auch Produktionsmengen (durch Mengenbegrenzungen) im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik durch Institutionen und nicht durch den Markt entschieden.
Die Preise werden vom Ministerrat entschieden, nachdem die Europäische Kommission einen Vorschlag gemacht und das Europäische Parlament angehört wurde.

Für einen Großteil (etwa 70%) der landwirtschaftlichen Produkte in der EU (wie z.B. Getreide, Milch, Fleisch, Zucker) wird eine Absatz- und Preisgarantie gewährt. Das bedeutet, dass Produkte, die zu einem bestimmten Preis (dem sogenannten Interventionspreis) nicht abgesetzt werden können, durch staatliche Interventionsstellen aufgekauft werden.
Produzieren also die Landwirte mehr, als sie verkaufen können, kauft die Gemeinschaft die überschüssigen Erzeugnisse zu einem jährlich neu festgelegten Preis auf und lagert sie ein, um sie bei günstigeren Absatzbedingungen wieder auf den Markt zu bringen oder zu exportieren.
Im Zuge der GAP-Reformen von 1992 und 2003 sowie der Agenda 2000 wurden die Interventionspreise drastisch gesenkt und durch Einkommensbeihilfen ersetzt.

Links

http://www.europa-digital.de/d......ch/polfeld/agrar/instrum.shtml