Internationale Handelsgesellschaft und Simmenthal-Urteile
- Court of Justice (Photo: EU Commission)
Seither gilt der Grundsatz, dass nationale Gesetze sich an den EU-Rechtsvorschriften orientieren sollen und nicht zu ihnen im Widerspruch stehen dürfen und nicht umgekehrt. EU-Recht hat also Vorrang vor nationalem Recht.
Die Zukunft
Als etwas grundlegend Neues sieht die EU-Verfassung ausdrücklich vor, dass der Vorrang von EU-Recht respektiert werden soll. Sie betont auch die Pflicht der Mitgliedsstaaten zu bedingungsloser Loyalität sowie die Tatsache, dass alle Konflikte zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten ausschließlich vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden werden sollen.