Legislative, Gesetzgebende Gewalt

Parliament in Brussels (Photo: EP)
Im Unterschied zur Judikative (rechtsprechende Gewalt) und der Exekutive (ausführende Gewalt) ist die Legislative die gesetzgebende Gewalt.

In parlamentarischen Demokratien hat das Parlament (in Deutschland Bundestag und Bundesrat), in manchen Staaten auch ergänzend das Volk die gesetzgebende Gewalt inne.

In der EU teilen sich der Ministerrat, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament das Recht, Gesetze zu erlassen, abzuändern oder aufzuheben.
Dabei hat das Europäische Parlament in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, insbesondere durch die Ausweitung des Mitentscheidungsverfahren auf verschiedene Politikbereiche.
Insgesamt gibt es daher in der EU keine deutlich abgegrenzte Gewaltenteilung nach den Vorstellungen des französischen Aufklärers Montesquieu.