Lex Austria
Artikel 6 und 7 des Vertrags von Nizza kann angewandt werden, um Sanktionen bis hin zur Aufhebung der Stimmrechte eines EU-Mitgliedstaates zu beschließen, wenn vier Fünftel der anderen Mitgliedstaaten beschließen, dass dieser Staat Grundfreiheiten oder Menschenrechte anhaltend verletzt. Dieser Antrag ist nur mit der Unterstützung des absoluten Mehrheit des Europäischen Parlaments möglich.Seit dem 1. Mai sind 20 von 25 Staaten für ein solches Vorgehen nötig.
Die Entscheidung über die Stimmenthebung erfordert dann eine qualifizierter Mehrheit im Ministerrat und eine Zweidrittelmehrheit im Europäischen Parlaments, die zugleich die absolute Mehrheit aller Mitglieder darstellen muss.
Die Bezeichnung „Lex Austria“ kommt daher, dass die EU Sanktionen gegen Österreich (Austria) beschloss, als 2000 die rechtsgerichtete, von manchen als rechtsradikal bezeichnete Partei FPÖ an der Regierung beteiligt wurde.
Die Sanktionen sind wieder aufgehoben worden.
Links
http://www.ooe.gv.at/info_point_europa/71/01.htm