Maßnahmen
Die EU ergreift „Maßnahmen“ als Politikinstrumente, wenn die EU keine Zuständigkeit in einem Politikbereich hat oder wenn nationale Gesetze nicht harmonisiert werden. Dies ist zum Beispiel im Bereich Kultur oder Sport der Fall. Hier ergreift die EU Maßnahmen wie etwa Förderprogramme, um die Mitgliedstaaten in diesen Bereichen zu unterstützen.
Die Zukunft
Die EU-Verfassung verwendet den Begriff „unterstützende, koordinierende und ergänzende Maßnahmen“.
Siehe auch Anreizmaßnahmen.