Primärrecht

Primärrecht ist die Bezeichnung für das Recht, das die Europäische Union konstituiert, also den EWG-Vertrag, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die Europäische Atomgemeinschaft sowie die Verträge, die die Gründungsverträge ändern und ergänzen, z.B. die Einheitliche Europäische Akte, der Maastricht-Vertrag, der Vertrag von Amsterdam und der Nizza-Vertrag. In Ergänzung dazu gibt es das sogenannte Sekundärrecht , das aus Verordnungen, Regelungen, Entscheidungen, Empfehlungen, Stellungnahmen oder solchen Papieren besteht, die sich auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes beziehen. Links Siehe auch Vorläufige Regelungen. http://europa.eu.int/eur-lex/en/about/abc/abc_19.html