Sekundäres Recht
Die Rechtsbasis der EU ist in zwei Rechtskategorien aufgeteilt, in
Primärrecht law und Sekundärrecht.
Zur Kategorie des Primärrechts gehören die Verträge, die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, die Europäische Gemeinschaft über Kohle und Stahl, die Europäische Atomgemeinschaft konstituieren sowie ihre Ergänzungsverträge (z.B. die Einheitliche Europäische Akte, der Maastricht-Vertrag sowie die Verträge von Amsterdam und Nizza).
Sekundärrecht sind solche Gesetze, die auf der Grundlage dieser Verträge beschlossen wurden. Sie haben die Form von Richtlinien, Verordnungen und Entschlüssen. Darüber hinaus gibt es Empfehlungen und Meinungen.
Links
Siehe auch
Vorabentscheidungsverfahren.