Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung

Die EU verfügt nur über die Befugnisse, die ihr durch die Verträge und allgemein durch die Mitgliedstaaten übertragen wurden. Nicht übertragene Befugnisse verbleiben bei den Nationalstaaten.

Eine ähnliche Regelung enthalten auch der 10. Zusatzartikel zur US-Verfassung und die schweizerische Verfassung.
Dies hat die USA nicht an der Entwicklung zu einem klassischen föderalen Staat gehindert.

Die maßgebliche Frage ist: Wer entscheidet, wenn die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen verschiedener Meinung sind?
Neben politischen Vorgaben und Regelungen in den Verträgen bzw. der EU-Verfassung spielt hier auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg eine Rolle (siehe Richterlicher Aktivismus.