Beitrittskandidaten können momentan Beobachter zu allen Sitzungen des Ministerrats und deren Arbeitsgruppen entsenden. Diese dürfen dort sprechen, sind aber nicht stimmberechtigt.
Beitrittskandidaten können eine Anhörung beantragen, wenn sie von einem EU-Antrag betroffen sind. Diese Anhörungen werden dann in einem speziellen Ausschuss abgehalten, der aus Vertretern der Mitgliedstaaten, den Beitrittskandidaten und der Europäischen Kommission besteht.