Quotentransfer (Quota Hopping)

Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) können Fischereibetriebe aus einem EU-Land eine Niederlassung in einem anderen eröffnen. Der Fang des Betriebs kann dann auch auf die Fischfangquote des zweiten Landes angerechnet werden. Aufgrund der EU-Regeln der Niederlassungsfreiheit ist dieses Vorgehen legal. Dennoch hat der EU-Gerichtshof angemahnt, dass das ursprüngliche Konzept der nationalen Fischereiquoten geschützt werden müsse. Daher muss es eine nachweisbare Verbindung zu den Fischern, den Booten und der Flagge, unter der gefischt wird geben, damit die Quoten anderer Länder angerechnet werden können.