Begründete Stellungnahme

Bevor ein Fall vor dem EuGH verhandelt werden kann, legt die EU-Kommission ihre Meinung ausführlich schriftlich dar. Ein Mitgliedsstaat, der vorhat, gesetzgeberisch oder entscheidend tätig zu werden kann dieser Begründung der Kommission folgen oder dieses Papier verwerfen und den Fall gerichtlich entscheiden lassen.