Forschungspolitik

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Die EU-Kompetenzen im Bereich Forschung zielen darauf ab, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der EU-Industrien zu stärken, aber auch darauf, die Forschung im allgemeinen zu fördern. Diese Kompetenz ist jedoch darauf beschränkt, Aktivitäten der Mitgliedsländer zu ergänzen, zu fördern oder zu koordinieren. Die Zukunft Die EU-Verfassung klassifiziert den Bereich Forschung als eine besondere Zuständigkeit, die es der EU erlaubt, allgemeine Handlungsprogramme durchzuführen, die es aber nicht erlaubt, die Ausübung eigener Zuständigkeiten der Mitgliedsländer zu verhindern (Art. I-13.3). Ein mehrjähriges EU-Programm führt die jeweiligen Forschungsaktivitäten durch. Links Siehe auch Europäischer Forschungsbereich . http://www.europa.eu.int/comm/research/fp6/index_en.html