Einkommen der Mitarbeiter der EU-Institutionen
- (Photo: European Commission)
Die Institutionen der EU beschäftigen ca. 30.000 Mitarbeiter. Die Einkommen der Mitarbeiter liegen weit über denen, die in den jeweiligen Heimatländern gezahlt werden. Das Einkommensniveau ist liegt in etwa in der gleichen höhe wie das, was an die Zivilangestellten in den jeweiligen Botschaften in Brüssel ausbezahlt wird.
Das EU-Personal ist in vier Kategorien unterteilt:
- A-Personen besitzen in der Regel einen Universitätsabschluss
- B-Personen sind Abteilungsleiter
- C-Personen sind Sekretäre und Assistenten
- D-Personen sind Fahrer, technische oder administrative Mitarbeiter
Die
Prodi-Kommission begann mit Reformen im Bereich der Einkommensstruktur, durch die verstärkt Leistungsanreize gesetzt werden sollten.
Dies führte jedoch zu einigem Widerstand aus den Reihen des EU-Personals.
Das Einkommen erhöht sich durch die Zahlung von Familienbeihilfen. Darüber hinaus ist der Steuersatz, der an die EU zu entrichten ist, vergleichsweise niedrig. Mitarbeiter, die Vollzeitstellen inne haben, haben darüber hinaus die Möglichkeit, Autos steuerfrei zu erwerben.
Im EU-Parlament können die Fraktionen sogenannte "befristete Mitarbeiter" beschäftigen. Die Kündigungsfrist für solche Stellen beträgt drei Monate. In der Praxis werden viele dieser "befristeten" Stellen über mehrere Jahre oder Jahrzente mit den gleichen Mitarbeitern besetzt.
Mitarbeiter können auch als sogenannte "Hilfskräfte" für maximal drei Jahre beschäftigt werden. Das Einkommen dieser Hilfskräfte ist niedriger als das der befristeten Mitarbeiter.
Darüber hinaus können die Abgeordneten persönliche Mitarbeiter auf der Basis sogenannter "Privater Verträge" beschäftigten. Jedem MdEP stehen hierfür 12.305 Euro monatlich zur Verfügung. Eine Liste der Beschäftigten existiert nicht. Abgeordnete können beispielsweise auch Familienmitglieder beschäftigen.