Aussetzung von Rechten
Die Rechte eines EU-Mitgliedsstaates, an Entscheidungen mitzuwirken, können ihm von den anderen Mitgliedsstaaten nach den Regeln der Verträge aberkannt werden, wenn die anderen Staaten zu dem Schluss kommen, dass die Menschenrechte dort verletzt werden.
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Siehe auch Sanktionen und Österreich.