EU-Vertrag, EUV
Vertrag über die Europäische Union. Die Abkürzung EUV wird in der Regel an die Nennung von Vertragsartikeln angehängt. Sie zeigt an, dass es sich um einen Artikel im Bereich der zweiten Säule des Unionsvertrages handelt und nicht um die Europöische Gemeinschaft, die durch den EGV abgedeckt wird.
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Siehe auch Pfeiler der EU
http://www.europa.eu.int/abc/obj/treaties/de/detoc01.htm