Pfeiler (der EU)

Es ist häufig davon die Rede, dass die EU im übertragenen Sinne auf drei Pfeilern ruht.
Der erste ist der so genannte “Gemeinschaftspfeiler”, der die Grundlage für supranationale Beschlüsse unter der Kontrolle des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg bildet.
Der zweite Pfeiler ist die zwischenstaatlich organisierte Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, GASP.
Den dritten Pfeiler bildet der zwischenstaatliche Bereich der Justiz- und Innenpolitik.

Angelegenheiten des zweiten und dritten Pfeilers werden zunehmend von der nationalen auf die supranationale Ebene verlagert, wo sie dem EU-Recht unterliegen.

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Der Europäische Konvent schlägt die Abschaffung dieser Drei-Pfeiler-Struktur der EU vor. Er will die drei Pfeiler miteinander vereinigen und der Europäischen Union eine eigene Rechtspersönlichkeit verleihen.
Dadurch wird die EU zu einem eigenständigen Völkerrechtssubjekt, vergleichbar mit unabhängigen souveränen Staaten.