Rechtspersönlichkeit

Die Europäischen Gemeinschaften haben „Rechtspersönlichkeit" und sind damit befugt, als Vertreter aller EU-Staaten bindende internationale Verpflichtungen einzugehen. Die Europäische Union kann dies nicht.

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Der Europäische Konvent will der Union insgesamt Rechtspersönlichkeit verleihen und die mit dem Vertrag von Maastricht eingeführte Unterscheidung zwischen erstem, zweitem und drittem Pfeiler der Union aufheben.
Damit würde die EU zu einem eigenständigen Völkerrechtssubjekt werden, so wie es ihre Mitgliedstaaten von jeher sind. Von außen betrachtet wird die EU demnach einem Staat gleichen.