Aufstockung der Agrarsubventionen

(Photo: EUobserver.com)
Die EU wird den Staaten, die zum 1. Mai 2004 beitreten, zu Beginn 25% der Direktzahlungen, die den Landwirten der übrigen Mitgliedesstaaten zustehen, zukommen lassen, dann 30% im Jahr 2005, schließlich 35% im Jahr 2006. Danach wird der Anteil bis zum Jahr 2013 jährlich um 10 % erhöht. Die Beitrittsstaaten haben das Recht, diese Zahlungen aus ihrem eigenen Haushalten aufzustocken, und zwar 2004 bis zu einer maximalen Quote von 55%, 60% im Jahr 2005 und 65% in 2007. Ausnahmen gelten für Slowenien und Zypern, die die volle Aufstockung vom Zeitpunkt des Beitritts an Zahlen dürfen. Links http://europa.eu.int/comm/agri......capreform/enlarge/index_de.htm