Uebergangsphase
Eine Übergangsphase ist ein Zeitraum von mehreren Jahren, in denen EU-Entscheidungen in einem Land nicht gültig sind.
Die EU greift auf Übergangsphasen zurück, um zu Verhindern, dass sich Mitgliedsstaaten in Fragen des
Gemeinsamen Besitzstandes permanent nicht beteiligen.
Unter den Staaten, die 2004 beigetreten sind, ist es lediglich Malta, das eine Ausnahmeregelung erwirkt hat: Hier gibt es in der Frage des Grunderwerbs eine permanente Sonderregelung:
Malta hat das Recht, Ausländern den Erwerb von Wohnraum zu verwehren, sofern diese nicht mindestens fünf Jahre über einen Wohnsitz auf Malte verfügen.
Links
Siehe auch
Sonderregelung