Transparenz

(Photo: EUobserver.com)

Transparenz bedeutet Durchsichtigkeit des Entscheidungsprozesses und Gewährung des Zugangs zu Dokumenten bzw. Sitzungen.
Die größten Vorstöße in Richtung Transparenz in der EU sind dem the EU-Gerichtshofs zu verdanken. Er veranlasste die Institutionen, jedes Dokument auf Einzelfallbasis zu beurteilen, anstatt Anträge auf Dokumentenzugang pauschal abzulehnen.
Die vom Gerichtshof durchgesetzten Fortschritte fanden Eingang in eine Verordnung zur Frage der Transparenz, die im Verfahren der Mitenscheidung mit qualifizierter Mehrheit auf der Grundlage von Art. 255 EGV angenommen wurde.
Zwar müssen die Institutionen Anträge auf den Zugang zu Dokumenten innerhalb von 15 Werktagen bearbeiten, doch lassen sie sich oftmals zehn Tage Zeit bis zur Eingangsregistrierung. Außerdem können sie um 15 Tage Aufschub bitten – und anschließend dennoch die Antwort verweigern.
Die Betroffenen können daraufhin einen Wiederholungsantrag stellen und die Institution um Überprüfung ihrer Entscheidung ersuchen; als letzte Möglichkeit bleibt ihnen die Beschwerde an den Bürgerbeauftragten oder der Gang zum EU-Gerichtshof.
Durch die Information der Bürger über das Internet haben die Institutionen bereits für mehr Transparenz gesorgt. Ihre internen Beratungen zu Rechtsvorschriften bleiben jedoch der Öffentlichkeit und sogar den gewählten Mitgliedern der nationalen Parlamente und des EU-Parlaments verborgen.
Wenn die Ausschüsse des EU-Parlaments Vorschläge für Rechtsakte erörtern, geschieht dies oft auf der Grundlage längst überholter Fassungen. Hinter den MdEP sitzen die Assistenten oder Praktikanten von den ständigen Vertretungen, der EU-Kommission und vom Rat, denen die aktuellen Versionen aus der jeweils letzten Sitzung der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates vorliegen. Hier findet der wirkliche Rechtsetzungsprozess statt.
In den Schlussfolgerungen des EU-Gipfels von Sevilla im Juni 2002 hieß es, dass die Ratstagungen öffentlich durchgeführt werden sollten.
Dennoch bestehen viele Beschränkungen fort. Während des griechischen Ratsvorsitzes im Jahre 2003 beispielsweise sollen nur acht von rund 170 Ratstagungen öffentlich sein.

Die Zukunft

Der Konvent spricht sich für die Öffentlichkeit aller offiziellen Ratstagungen aus, in denen neue EU-Gesetze behandelt werden.
Allerdings befürwortet der Konvent noch keine öffentlichen Tagungen der zuständigen Ausschüsse, durch die die Bürger einen wirklichen Einblick in die Entstehung der Rechtsvorschriften gewinnen würden.
Der scheidende Europäische Bürgerbeauftragte Jacob Söderman hat einen Vorschlag für Transparenz und für eine Verwaltungsreform unterbreitet.
Das Europäische Parlament hat vorgeschlagen, alle Sitzungen und Dokumente öffentlich zugänglich zu machen, sofern keine Zweidrittelmehrheit dagegen ist. Obwohl 200 Mitglieder und Ersatzmitglieder des Konvents diesen Vorschlag unterstützen, nahm ihn das Präsidium nicht in den Verfassungsentwurf auf.