Veto
Ein Mitgliedsstaat kan eine Entscheidung durch sein Veto verhindern, wenn der Vertrag für diese Frage 
Einstimmigkeit vorsieht.
 
Zwischen 1966 und 1985, konnten EG-Mitgliedsstaaten zudem ein politisches Veto in Berufung auf den sogenannten 
Luxemburg-Kompromiss einlegen.
