Veto
Ein Mitgliedsstaat kan eine Entscheidung durch sein Veto verhindern, wenn der Vertrag für diese Frage
Einstimmigkeit vorsieht.
Zwischen 1966 und 1985, konnten EG-Mitgliedsstaaten zudem ein politisches Veto in Berufung auf den sogenannten
Luxemburg-Kompromiss einlegen.