Kulturpolitik

Nicht in den EU-Verträgen vorgesehen ist, nationale Kulturen stärker zu vereinheitlichen (zu harmonisieren). Die EU kann daher nur Empfehlungen aussprechen oder Anreizmaßnahmen verabschieden.

Die Zukunft

Die EU-Verfassung schlägt vor, dass Kultur ein Bereich der unterstützenden Maßnahmen sowie koordinierenden und ergänzenden Maßnahmen sein soll und damit die Gesetzgebungskompetenz vor allem bei den EU-Mitgliedsstaaten verbleiben soll.
Entscheidungen sollen mit qualifizierter Mehrheit im Ministerrat und im Mitentscheidungsverfahren des Europäischen Parlaments getroffen werden.
Siehe Artikel 181 der EU-Verfassung.

Links

http://www.kulturrat.de/aktion/eu-kulturpolitik.htm
http://www.europa-digital.de/dschungelbuch/polfeld/kultur/
http://europa.eu.int/pol/cult/index_de.htm
http://www.europarl.eu.int/factsheets/4_17_0_de.htm