Qualifizierte Mehrheit

Einfache Mehrheit bezeichnet die Mehrheit der Abstimmenden in einer Entscheidung. Eine absolute Mehrheit erfordert die Mehrheit der Mitglieder einer Organisation, im Gegensatz zur einfachen Mehrheit der Abstimmenden. Eine qualifizierte Mehrheit muss darüber hinaus weitere Anforderungen erfüllen, z.B. eine Zweitdrittel-Mehrheit oder 71.26% wie im Europäischen Rat (62 von 87 Stimmen bis Mai 2004).Dabei ist die Stimmenzahl der einzelnen Mitgliedsländer gewichtet, so dass kleinere Länder weniger Stimmen haben als größere.

Anmerkungen

Die Zukunft

Seit der Erweiterung im Mai 2004 beträgt die qualifizierte Mehrheit unter den 25 Mitgliedsstaaten 232 von 321 Stimmen.Ab 2007, in einer dann vermutlich 27 Staaten umfassenden EU, wird die Mehrheit 258 von 345 Stimmen betragen.Der EU-Verfasssungsentwurf sieht eine doppelte Mehrheit vor. Dies bedeutet, dass Entscheidungen mit der Mehrheit der Mitgliedsländer getroffen werden können, sofern diese Mehrheit 60 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU repräsentiert. Die Berücksichtigung des Bevölkerungsfaktors bevorzugt die größeren Staaten, während die Mehrheitsregel einen Vorteil für die kleineren Länder bedeutet. Es wird erwartet, dass dieses System die Entscheidungsfindung erleichtern wird.

Links

Siehe auch Abstimmungen im Ministerrat.