Einfache Mehrheit

Einfache Mehrheit bezeichnet die Mehrheit der Abstimmenden in einer Entscheidung. Eine absolute Mehrheit erfordert die Mehrheit der Mitglieder einer Organisation, im Gegensatz zur einfachen Mehrheit der Abstimmenden. Eine qualifizierte Mehrheit muss darüber hinaus weitere Anforderungen erfüllen, z.B. eine Zweitdrittel-Mehrheit oder 71.26% wie im Europäischen Rat (62 von 87 Stimmen). Anmerkungen