Einfache Mehrheit
Einfache Mehrheit bezeichnet die Mehrheit der Abstimmenden in einer Entscheidung.
Eine absolute Mehrheit erfordert die Mehrheit der Mitglieder einer Organisation, im Gegensatz zur einfachen Mehrheit der Abstimmenden. Eine qualifizierte Mehrheit muss darüber hinaus weitere Anforderungen erfüllen, z.B. eine Zweitdrittel-Mehrheit oder 71.26% wie im Europäischen Rat (62 von 87 Stimmen).
Anmerkungen
- Das EU-Parlament stimmt in der Regel mit einfacher Mehrheit ab, außer in der (wichtigeren) zweiten Abstimmung im Kodezisionsverfahren, beim Zustimmungsverfahren und in Haushaltsentscheidungen, in der das Parlament mit der absolute Mehrheit seiner Mitglieder entscheidet.
- Eine qualifizierte Mehrheit von 2/3 der Stimmen, die zugeleich die absolute Mehrheit der Mitglieder darstellen muss, ist dann erforderlich, wenn über einen Misstrauensantrag gegenüber der Kommission entschieden werden muss.
- Der Ministerrat entscheidet mit einer absoluten Mehrheit in allen Fragen, in denen nicht ausdrücklich eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist. In diesen Fällen müssen 13 von 25 Mitgliedern zustimmen. Bislang entschied der Rat jedoch in den meisten Fällen mit qualifizierter Mehrheit.
- Die EU-Kommission entscheidet immer mit absoluter Mehrheit der Kommissare, in der Zeit vor der Erweiterung waren dies also 11 von 20. Abstimmungsentscheidungen in der Kommission sind jedoch eher selten.