Absolute Mehrheit

The European Parliament, Strasbourg, 5 May 2009 (Photo: www.kirkhope.org.uk)
In der Regel trifft das Europäische Parlament seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. In besonderen Fällen jedoch, zum Beispiel bei Mitentscheidungsverfahren, in Haushaltsangelegenheiten und zur Zustimmung zu EU-Erweiterungen, ist jedoch eine absolute Mehrheit erforderlich. Dies ist die Mehrheit aller Mitglieder des Europäischen Parlaments, unabhängig davon, wie viele anwesend sind. Bis zum 1. Mai 2004 beträgt die absolute Mehrheit 315 von 626 Stimmen, ab dem 1. Mai 2004, nach der EU-Erweiterung und der Vergrößerung des Europäischen Parlamentes, 367 von 732 Stimmen.

Anmerkungen

Für einen Misstrauensantrag gegen die EU-Kommission wird eine Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden zusätzlich zur absoluten Mehrheit benötigt.

Links

http://www.europarl.eu.int/factsheets/1_4_1_de.htm