Abstimmungen im Ministerrat
- (Photo: Notat)
Die Entscheidungsregeln der EU verlangen im Prinzip eine
absolute Mehrheit der Mitgliedsstaaten (also 8 von 15 vor der Osterweiterung im Mai 2004). Diese Regel wird jedoch eher selten angewendet.
Viel gebräuchlicher ist die
Einstimmigkeit und die
qualifizierte Mehrheit in Abstimmungen. Die Mitgliedsländer verfügen in diesen Abstimmungen über unterschiedliche Stimmgewichte, abhängig von der Bevölkerungszahl der jeweiligen Länder. Bis zum 1. Mai 2004 beträgt die qualifizierte Mehrheit 62 von 87 Stimmen (s. Tabelle).
Die Sperrminorität liegt daher bei 26 Stimmen. Die Stimmgewichte verteilen sich wie folgt:
Belgien |
5 |
Dänemark |
3 |
Deutschland |
10 |
Griechenland |
5 |
Spanien |
8 |
Frankreich |
10 |
Irland |
3 |
Italien |
10 |
Luxemburg |
2 |
Niederlande |
5 |
Österreich |
4 |
Portugal |
5 |
Finnland |
3 |
Schweden |
4 |
Großbritannien |
10 |
Die Zukunft
Der Nizza-Vertrag setzt für die Zeit nach der EU-Osterweiterung um 10 Länder eine doppelte Mehrheit vor: zum einen müssen Beschlüsse von der Mehrheit der Mitgliedsstaaten getroffen werden. Zugleich muss diese Mehrheit aber auch 62% der Bevölkerung der EU repräsentieren. Die Stimmgewichtung verteilt sich nach dieser neuen Regelung wie folgt:
Deutschland |
29 |
Großbritannien |
29 |
Frankreich |
29 |
Italien |
29 |
Spanien |
27 |
Polen |
27 |
Niederlande |
13 |
Griechenland |
12 |
Tschechische Republik |
12 |
Belgien |
12 |
Ungarn |
12 |
Portugal |
12 |
Schweden |
10 |
Österreich |
10 |
Slowakei |
7 |
Dänemark |
7 |
Finnland |
7 |
Irland |
7 |
Litauen |
7 |
Lettland |
4 |
Slowenien |
4 |
Estland |
4 |
Zypern |
4 |
Luxemburg |
4 |
Malta |
3 |
TOTAL |
321 |
Die
EU-Verfassung sieht hingegen ein einfacheres Abstimmungssystem ab dem Jahre 2009 vor. Die doppelte Mehrheit soll sich dann einerseits aus der absoluten Mehrheit der Mitgliedsstaaten zusammensetzen, die andererseits zugleich 60% der Bevölkerung repräsentieren muss.
Polen und Spanien haben bislang die Zustimmung zum Verfassungsentwurf verweigert. Vor allem Spanien kritisierte bislang die Praktikabilität des Vorschlages. Es sei in der Anwendung bei Sitzungen des Rates in Abstimmungen nur sehr schwer nachprüfbar, ob die jeweils abgegebenen Stimmen tatsächlich 60% der Bevölkerung repräsentierten.