Haushalt

Official Journal of the European Union (Photo: www.ec.europa.eu/budget)

Die Europäische Kommission legt den Vorentwurf eines Haushaltsplans vor, über den anschließend der Ministerrat und das Europäische Parlament entscheiden. Die im Rat vereinigten Minister treffen die endgültige Entscheidung über die so genannten obligatorischen Ausgaben, an denen der Agrarhaushalt den größten Anteil hat.

Bei den nicht -obligatorischen Ausgaben, unter die die meisten anderen Bereiche fallen, hat das Europäische Parlament das letzte Wort.

Es kam wiederholt zu Auseinandersetzungen über die Einstufung der Ausgaben, wobei das EU-Parlament im Laufe der Jahre größeren Einfluss gewann.
Der Haushaltsanteil der nichtobligatorischen Ausgaben, der in den siebziger Jahren noch bei 8 % gelegen hatte, belief sich 2003 auf 58 %.
Interinstitutionelle Vereinbarungen regeln derzeit die Einstufung der Ausgaben.

Über die Einnahmeseite des Haushalts entscheidet allein der Rat. Die Einkünfte setzen sich zusammen aus Zollabgaben, Agrarabschöpfungen, Geldbußen, 1 % des Mehrwertsteueraufkommens sowie einem BSP-bezogenen Beitrag.

Für die Gesamteinnahmen der EU (Eigenmittel) gilt eine Obergrenze von 1,27 % des BSP der Union. Eine Erhöhung dieser Obergrenze erfordert einen einstimmigen Beschluss aller Mitgliedstaaten.

Die Zukunft

Der Europäische Konvent schlägt vor, die Einteilung in obligatorische und nichtobligatorische Ausgaben abzuschaffen und dem EU-Parlament die endgültige Entscheidung über die Ausgaben sowie dem Rat das letzte Wort über die Einnahmen der EU und die Einnahmequellen zu überlassen.

Links

http://europa.eu.int/pol/financ/index_de.htm http://www.europa-digital.de/dschungelbuch/haushalt/