Interinstitutionelle Vereinbarungen
- EU Commission (Photo: www1.american.edu/dlublin/travel/brussels1.html)
Diese Vereinbarungen dienen zunächst der konkreten Ausgestaltung von Vertragsbestimmungen. Sie können aber auch zukünftige Vertragsänderungen beinhalten. Dies war der Fall u.a. bei der Haushaltsdisziplin oder zum Mitentscheidungsverfahren.
Der Vertrag von Nizza erlaubt die Vereinbarungen, vorausgesetzt, alle drei Institutionen sind beteiligt.
Links
http://www.fifoost.org/EU/nizza_memo/node27.php