Interinstitutionelle Vereinbarungen

EU Commission (Photo: www1.american.edu/dlublin/travel/brussels1.html)
Vereinbarungen oder Abkommen, die zwischen Institutionen (Organen) geschlossen werden. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Ministerrat können interinstutionelle Vereinbarungen gemeinsam treffen.
Diese Vereinbarungen dienen zunächst der konkreten Ausgestaltung von Vertragsbestimmungen. Sie können aber auch zukünftige Vertragsänderungen beinhalten. Dies war der Fall u.a. bei der Haushaltsdisziplin oder zum Mitentscheidungsverfahren.
Der Vertrag von Nizza erlaubt die Vereinbarungen, vorausgesetzt, alle drei Institutionen sind beteiligt.

Links

http://www.fifoost.org/EU/nizza_memo/node27.php