Die Charta der Grundrechte der EU wurde im Dezember 2000 in Nizza als „politische Erklärung" angenommen. Ihre 54 Artikel sind größtenteils der Europäischen Menschenrechtskonvention entlehnt.
Obwohl der Charta kein rechtsverbindlicher Charakter verliehen wurde, erklärte sich der EU-Gerichtshof bereit, ihr in seinen Urteilen Rechnung zu tragen. Inzwischen hat er bereits mehrmals Bezug auf die Charta genommen.
Anmerkungen
Die Zukunft
Der Europäische Konvent hat beschlossen, die Charta in die vorgeschlagene EU-Verfassung aufzunehmen und damit rechtsverbindlich zu machen. Die EU-Verfassung „erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta als dem zweiten Teil dieser Verfassung enthalten sind" (Artikel I-7).
Links
http://ue.eu.int/df/default.asp?lang=de
http://www.auswaertiges-amt.de......tiefung/grundrechtscharta_html