* das Recht, sich im gesamten Gebiet der Union frei zu bewegen und aufzuhalten;
* das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen sowie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat;
* den diplomatischen und konsularischen Schutz im Hoheitsgebiet eines dritten Landes, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht vertreten ist;
* das Petitionsrecht und das Recht, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden.
Die Zukunft
Der Europäischer Konvent hat eine doppelte Staatsbürgerschaft vorgeschlagen, sodass die EU-Bürger auf der Grundlage einer zukünftigen EU-Verfassung sowohl die nationale Staatsbürgerschaft als auch die Unionsbürgerschaft besitzen sollen. In Art. 8 der EU-Verfassung wird diese „Unionsbürgerschaft" definiert.
Links
http://www.europa-digital.de/aktuell/fdw/buerger.shtml
http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/s18000.htm