Ausschuss der Regionen, AdR

(Photo: Committee of the Regions website)
Beratendes Gremium der EU.
Der Ausschuss der Regionen wurde 1992 durch den Maastrichter Vertrag geschaffen und setzt sich aus 344 (vor dem 1. Mai 2004: 222) Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen. Er wird vom Ministerrat, dem Europäischen Parlament oder der Europäischen Kommission zu Fragen gehört, die für die regionale und kommunale Ebene von Bedeutung sind, insbesondere in den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheitswesen, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt.
Er kann zudem von sich aus Stellungnahmen abgeben.

Die Zukunft

Der Europäische Konvent hat vorgeschlagen, dass der AdR vor dem Europäischen Gerichtshof klagen kann, wenn er Entwürfe von EU-Gesetzen im Widerspruch zum Subsidiarititätsprinzip sieht.

Links

http://www.cor.eu.int./de/index.html