Die GAP ist zugleich die erste gemeinsame Politik der EU und besteht seit 1958. Sie basiert auf einem Binnenmarkt für Agrarprodukte.
Gemäß Artikel 33 (vormals Artikel 39) des EGV ist Ziel Gemeinsamen Agrarpolitik, den Verbrauchern angemessene Preise und den Landwirten eine gerechtes Einkommen zu garantieren. Zu diesem Zweck sind gemeinsame Marktorganisationen geschaffen und bestimmte Leitprinzipien - einheitliche Preise, finanzielle Solidarität und Gemeinschaftspräferenz – aufgestellt worden.
Zunächst hat die GAP es der Gemeinschaft ermöglicht, rasch autark zu werden, doch die Überproduktion und die gegenüber den Weltmarktpreisen zu hohen europäischen Preise haben die Ausgaben für diese Politik in die Höhe getrieben. Daher wurde im Zuge der Reform von 1992 beschlossen, die garantierten Agrarpreise zu senken, diese Kürzung durch verschiedene Prämien für die Produktionsfaktoren auszugleichen und so genannte Begleitmaßnahmen einzuführen.
Anmerkungen
- Mit Blick auf die Erweiterung wurde 1999 eine neue Reform für den Zeitraum 2000-2006 angenommen. Ausgehend von den Empfehlungen der Kommission in ihrer Agenda 2000 vom Juli 1997 werden im Zuge dieser Reform die 1992 eingeführten Änderungen weiter vorangetrieben. Ziele sind unter anderem eine nachhaltigere, umweltfreundlichere Landwirtschaft und eine Reduzierung der Ausgaben.
- Das Europäischen Parlament hat kein Mitentscheidungsrecht für den Agrarbereich. Es wird nur im Rahmen des Anhörungsverfahrens beteiligt.
Die Zukunft
Die EU-Verfassung sieht vor, das Mitentscheidungsverfahren des Parlaments auch auf die Gemeinsame Agrarpolitik anzuwenden. Damit wäre es dem Parlament in einem zentralen Politikbereich der EU möglich, Ergänzungen vorzuschlagen oder sein Veto gegen Regelungen einzulegen.
Die Preisfestsetzungen würden jedoch beim Ministerrat verbleiben.
Links
http://europa.eu.int/pol/agr/index_de.htm
http://www.europarl.eu.int/factsheets/4_1_9_de.htm
http://www.europa-digital.de/dschungelbuch/polfeld/agrar/