Gemeinsame Handelspolitik

Die gemeinsame Handelspolitik fällt unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft (Artikel 133 EU-Vertrag- vormals Artikel 113 - EG-Vertrag).
Sie hat es ermöglicht, zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft eine Zollunion zu errichten und gründet sich auf einheitliche Prinzipien, insbesondere was Zolländerungen, den Abschluss von Zoll- und Handelsabkommen mit Drittstaaten, die Ausfuhr- und Einfuhrpolitik usw. betrifft.
Die EU hat mit den meisten Staaten oder Staatengemeinschaften Handelsabkommen abgeschlossen.

Entscheidungen in diesem Bereich werden im Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit getroffen, und unterliegen dem Zustimmungsverfahren des Europäischen Parlaments.

Links

Siehe auch Abkommen mit anderen Staaten und Freihandel.

http://europa.eu.int/pol/singl/index_de.htm
http://www.europa-digital.de/dschungelbuch/polfeld/handel/