Gemeinschaftliches Verfahren

Dieser Ausdruck (englisch: „Community method) wird oft für die Beschreibung des normalen Entscheidungsverfahren der EU verwendet. Es unterscheidet sich von den herkömmlichen Verfahren internationaler und intergouvernementaler Entscheidungen.

Die Entscheidungen in der EU basieren auf Entscheidungen der Regierungen der Mitgliedsstaaten, die nicht immer einstimmig sein müssen. Traditionelle Verfahren der internationalen Zusammenarbeit erfordern Einstimmigkeit unter den beteiligten Staaten.
Darum müssen einzelne Staaten manchmal eine Entscheidung umsetzen, obwohl sie dagegen gestimmt haben. Am Anfang dieser supranationale n Entscheidungsfindung steht eine Initiative der Europäischen Kommission und ein qualifiziertes Mehrheitsvotum des Ministerrats.

Links

http://www.europarl.eu.int/factsheets/1_2_1_de.htm