Eine Verfassung ist ein Katalog von staatlichen Grundregeln, der die Befugnisse aller Behörden, darunter auch die des Gesetzgebers, abgrenzt und die Grundrechte jedes Bürgers festlegt.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat eine Rechtsprechung entwickelt, der zufolge das EU-Recht dem nationalen Verfassungsrecht vorgeht (Vorrang).
Der Gerichtshof sieht das Rechtssystem der EU als supranationales Verfassungssystem an.
Die Zukunft
Der Europäische Konvent schlägt einen „Verfassungsvertrag" vor, d. h. einen Vertrag über eine „Verfassung für Europa".
In der EU-Verfassung kommt das Wort „Verfassung" allein in den ersten 17 Artikeln 27-mal vor.
Derzeit kann ein Land die EU nur auf deren einstimmigen Beschluss (oder durch Verstoß gegen das EU-Recht) verlassen. Nach einer Klausel in der EU-Verfassung sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, entweder gemäß einem entsprechenden Abkommen mit der EU oder zwei Jahre nach Mitteilung der Austrittsabsicht auszutreten.
Links
Siehe EU-Verfassung und die leserfreundliche Form der EU-Verfassung zum download:
http://www.euabc.com/upload/pd......f/draft/rf_constitution_ge.pdf