Anhörungsverfahren
- EU Parliament in Brussels (Photo: EP)
Das Anhörungsverfahren (auch als "Konsultationsverfahren" bezeichnet) ist das ältese Verfahren der Entscheidungsfindung in der EU, bei dem das Europäische Parlament beteiligt ist.
Dabei wird das Europäische Parlament angehört, das heißt es gibt eine Stellungnahme zu einem Gesetzesvorschlag der Kommission ab. In bestimmten Bereiche konsultiert der Ministerrat das Parlament, bevor er über den Vorschlag der Europäischen Kommission beschließt, und berücksichtigt dessen Standpunkt.
Er ist allerdings nicht an die Stellungnahme des Parlaments gebunden, sondern nur zu dessen Anhörung verpflichtet. Das Parlament muss erneut angehört werden, wenn der Rat von dem ursprünglichen Vorschlag zu weit abweicht.
Die Befugnisse des Parlaments sind bei diesem Verfahren insofern relativ eingeschränkt.
Außer den in den Verträgen vorgesehenen Fällen hat sich der Rat ferner zu einer fakultativen Anhörung des Parlaments bei den meisten wichtigen Fragen bereit erklärt. Dieses Anhörungsverfahren wird auch bei nicht verbindlichen Rechtsakten angewendet, insbesondere bei Empfehlungen und Stellungnahmen des Ministerrat und der Europäischen Kommission.
Anmerkungen
Das Verfahren wird in den Bereichen Steuern, Handel, Agrarpolitik und Justiz- und Innenpolitik angewandt.
Die Zukunft
Der Europäischer Konvent hat Vorschläge zur Vereinfachung der Entscheidungsverfahren erarbeitet. Dabei soll das Mitentscheidungsverfahren das allgemein übliche Verfahren sein, was dem Europäischen Parlament mehr Einfluss geben würde.
Links
http://europa.eu.int/instituti......s/decision-making/index_de.htm